Als Immobilienmakler möchtest Du gerne die Fotos der Immobilie abbilden bzw. veröffentlichen. Ob auf Ankündigungsflyern, auf der eigenen Website oder im Schaufenster des Maklers… auch wenn Du die Fotos selbst gemacht hast, gibt es Dinge zu beachten, um Abmahnungen zu entgehen.
Fotos von Wohnungen.
Bei unbewohnten Wohnungen benötigst Du in jedem Fall die Zustimmung des Eigentümers. Dies ist in der Regel nicht schwierig, da die meisten Eigentümer ja wollen, dass ihre Immobilie veröffentlicht und beworben wird. Sobald jedoch ein Mieter in der Wohnung wohnt, brauchst Du auch sein Einverständnis. Ohne die Zustimmung darfst Du die Wohnung nicht fotografieren. Idealerweise lässt Du Dir die Zustimmung schriftlich geben.
Unabhängig davon kannst Du Außenfotos machen oder auch das Treppenhaus fotografieren. Bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften empfehlen wir Dir jedoch, auch die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen, sobald Du die Wohnanlage von außen fotografierst. Alternativ verpixelst bzw. machst Du die Nachbarbereiche unkenntlich. Das ist in jedem Fall immer die sicherere Variante.
Doppel- und Reihenhäuser!
Auch wenn nach unserer Recherche Außenfotos von Nachbargebäuden keine Abmahnfalle darstellen sollten, möchten wir Dir empfehlen, das Nachbarhaus immer unkenntlich zu machen. Auch wenn die Fotos von Dir selbst erstellt wurden und es Dein Material ist… kein Nachbar möchte gerne, dass seine Immobilie in Verkaufsangeboten der Immobilienportale zu finden ist.
Sei feinfühlig und clever. Die Doppelhaushälfte nebenan kann man ganz leicht mit Grafikprogrammen verschleiern. So wirst Du auch Nachbars Liebling, wenn dieser eines Tages mal verkaufen möchte. VIEL ERFOLG DABEI.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten.