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Kennst Du das? Du sitzt beim Eigentümer und im Gespräch erzählt dieser, dass bereits ein anderer Immobilienmakler da war. Dieser Makler hat dem verkaufswilligen Eigentümer einen Kaufpreis offeriert, der deutlich über dem tatsächlichen Wert oder über Deinem Marktpreis Vorschlag liegt. Was nun? Du möchtest den Auftrag, weißt aber auch, dass dieser Wunschpreis eigentlich nicht umsetzbar ist.

In diesem Fall wird Dir folgende Argumentation helfen, die Du auch bei jedem Einkaufsgespräch rein vorsorglich nutzen kannst. Manchmal erfährst Du sogar erst dann, dass schon die Konkurrenz da war.

Die richtige Argumentation:
Und so funktioniert es! Frag den Eigentümer, ob er diesen Preis auch schriftlich vom anderen Makler unterzeichnet bekommen hat und falls nicht, so möchte er sich doch diesen Preis bitte schriftlich bestätigen lassen.

Immobilienmakler haften!
Wie Du sicher weißt, haften Immobilienmakler für ihre Preisangaben. Weicht der vorgeschlagene Wert der Immobilie um mehr als 20% vom tatsächlichen Verkehrswert ab, so kann der Eigentümer den Makler in Regress nehmen (siehe hierzu auch Urteil vom OLG Karlsruhe (AZ 14 U 85/13). In vielen Fällen gibt es leider immer wieder Makler, die Fantasiepreise aufrufen. Viele wissen noch nicht einmal, dass sie dafür haften.

Dieses Wissen ist Dein Vorteil. Mach dem Verkäufer klar, dass es leider Kollegen gibt, die fast jeden Preis nennen – einfach nur, weil sie einen Verkaufsauftrag haben möchten. Und dass sie solche Makler daran erkennen, dass dieser die Preiseinwertung nicht unterschreiben wird. Jedem Verkäufer, der einigermaßen logisch denken kann oder bei klarem Menschenverstand ist, wird nun ein Licht aufgehen. Im besten Fall sieht er ein, dass der andere Makler nur mit einem hohen Preis locken will und er seine Immobilie auf diesem Wege nicht erfolgreich verkaufen wird. Viel Erfolg!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten.