WhatsApp Schnellkontakt & Kostenlose Akquisetipps unter 0173 – 4444 013

WhatsApp Schnellkontakt & Kostenlose Akquisetipps unter 0173 – 4444 013

Immobilienmakler kommen heute um Werbung nicht mehr drumrum. Es heißt nicht umsonst „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Doch immer wieder stellen mir Immobilienmakler die Frage, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Auch wenn ich mich eher als Marketing und nicht als Rechtsexperte sehe, so möchte ich hier doch über ein paar Basics aufklären.

Werbung muss als Werbung ersichtlich sein.
Solltest Du z.B. mit Briefpost werben, so sollte schon im Betreff klar sein, dass Du wirbst. Dasselbe gilt bei E-Mails in der Betreffzeile. Der Grund Deiner Kontaktaufnahme muss sofort zu erkennen sein. Wenn Du schriftlich für Deine Dienstleistung wirbst, gehört Deine vollständige Adresse und Name auf die Werbung. Zwar kein Muss, aber ein kleiner Tipp: ich halte die reine Angabe einer Mobilfunknummer noch immer für ein wenig „anrüchig“. Wer ein Unternehmen führt, sollte über einen Festnetzanschluss verfügen und diese Nummer auch in seiner Werbung angeben.

Flyer in Briefkästen? Ja, aber bitte…
…respektiere den Wunsch derjenigen Menschen, die in ihrem trauten Heim nicht mit Werbung „belästigt“ werden möchten. Auch wenn Briefkastenwerbung grundsätzlich ohne ausdrückliche Erlaubnis der Empfänger erlaubt ist, so solltest Du die Finger von Briefkästen lassen, auf denen „Keine Werbung“ steht. Achtung: Sobald Du Deine Briefkastenwerbung persönlich adressierst, benötigst Du wiederum die Einwilligung der Empfänger.

Noch ein Tipp für Flyer Verteilungen…
Ich werde immer wieder von Immobilienmaklern gefragt, wie man am besten Flyer verteilt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: als Zeitungsbeilage, selbst verteilen, Schüler/Studenten, Deutsche Post Marketing (Briefträger verteilt zusammen mit der Briefpost), Verteilerfirmen. Für mich als Inhaber von zwei Immobilienfilialen mit 10 Verteilungsgebieten hat sich die Verteilung durch Minijobber als am besten heraus kristallisiert!

Gerne stehe ich Dir hier auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung. Solltest Du nach wirklich guten Akquiseflyern suchen, hier ein Linktipp. Diese Flyer verteile ich mit meiner Immobilienfirma selbst seit mehr als sechs Jahren sehr erfolgreich.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten.